Was ist möglich?

Bis zu 4.180 € Zuschuss

Pro Maßnahme können bis zu 4.180 € bezuschusst werden – wenn die Pflegekasse sie als wohnumfeldverbessernd anerkennt. Bei mehreren Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt kann der Höchstbetrag entsprechend höher liegen.

Wichtig: Wir können keine Bewilligung garantieren. Über die Förderung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse nach Prüfung der Unterlagen.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5)
  • Antrag durch die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person
  • Auch Mieter können beantragen – mit Zustimmung des Vermieters
Person füllt Antragsunterlagen aus
Was zählt als wohnumfeldverbessernd?

Typische Maßnahmen im Bad

Beispiele für Maßnahmen, die häufig anerkannt werden, wenn sie die selbstständige Lebensführung erleichtern.

Bodengleiche Dusche

Ersatz der Badewanne durch eine schwellen­lose Dusche – sicherer Einstieg, weniger Stürze.

Haltegriffe & Stützen

Sichere Halte­möglichkeiten an Dusche, WC und Wanne.

Klapp- oder Duschsitz

Sicheres Sitzen unter der Brause, auch bei eingeschränkter Mobilität.

Türverbreiterung

Damit Rollator oder Rollstuhl ins Bad passen.

Höhen­anpassungen

WC und Waschtisch in einer alltags­tauglichen Höhe.

Rutschhemmende Böden

Geprüfte Oberflächen mit guter Trittsicherheit.

Ablauf

So läuft der Antrag

  1. Pflegegrad prüfen

    Liegt ein Pflegegrad vor, ist eine Förderung grundsätzlich möglich. Falls noch keiner besteht, kann er beantragt werden.

  2. Beratung & Aufmaß

    Wir besprechen mit Ihnen die geplanten Maßnahmen und nehmen das Aufmaß bei Ihnen zu Hause auf.

  3. Angebot vorbereiten

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit den geplanten Leistungen – Grundlage für den Antrag.

  4. Antrag einreichen

    Sie reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein – vor Baubeginn. Wir helfen bei der Vorbereitung der Unterlagen.

  5. Bewilligung abwarten

    Die Pflegekasse prüft. Erst nach Bewilligung sollten Sie mit dem Umbau starten.

  6. Umbau & Auszahlung

    Wir bauen um. Die Auszahlung erfolgt nach den Regeln Ihrer Pflegekasse, in der Regel nach Vorlage der Rechnung.

Wichtig: Antrag vor Baubeginn

Wenn Sie den Umbau zuerst beauftragen oder beginnen lassen und erst danach einen Antrag stellen, wird die Förderung sehr wahrscheinlich abgelehnt. Stellen Sie den Antrag bitte immer vor Beginn der Maßnahme und warten Sie die schriftliche Bewilligung ab.

Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne – ohne Druck, ohne falsche Versprechen.

Häufige Fragen zur Förderung

Antworten zur Pflegekasse

Bekomme ich automatisch 4.180 €?

Nein. Der Betrag ist eine Obergrenze – die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe sie die Maßnahme als wohnumfeldverbessernd anerkennt.

Welche Pflegekassen kommen in Frage?

Alle gesetzlichen Pflegekassen (z. B. AOK, Barmer, TK, IKK, DAK, KKH, Knappschaft) und private Pflegeversicherungen. Zuständig ist Ihre eigene Pflegekasse.

Was kann ein KfW-Programm zusätzlich?

Die KfW fördert „altersgerechtes Umbauen“ separat – das ist nicht dasselbe wie der Pflegekassen-Zuschuss. Beide Programme können sich ergänzen, aber haben jeweils eigene Voraussetzungen. Wir verweisen Sie hier gerne weiter.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Das hängt von Ihrer Pflegekasse ab – meist einige Wochen. Beginnen Sie nicht früher mit dem Umbau, auch wenn es länger dauert.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sie können Widerspruch einlegen. In manchen Fällen helfen ergänzende Unterlagen oder eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Wir unterstützen Sie bei der Sammlung sinnvoller Belege.