Pflegekassen-Zuschuss für Ihren Badumbau – bis zu 4.180 €
Bei vorhandenem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Zuschuss zum barrierearmen Umbau Ihres Bades zahlen – als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Wir unterstützen Sie beim Antrag.
Bis zu 4.180 € Zuschuss
Pro Maßnahme können bis zu 4.180 € bezuschusst werden – wenn die Pflegekasse sie als wohnumfeldverbessernd anerkennt. Bei mehreren Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt kann der Höchstbetrag entsprechend höher liegen.
Wichtig: Wir können keine Bewilligung garantieren. Über die Förderung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse nach Prüfung der Unterlagen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
- Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5)
- Antrag durch die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person
- Auch Mieter können beantragen – mit Zustimmung des Vermieters
Typische Maßnahmen im Bad
Beispiele für Maßnahmen, die häufig anerkannt werden, wenn sie die selbstständige Lebensführung erleichtern.
Bodengleiche Dusche
Ersatz der Badewanne durch eine schwellenlose Dusche – sicherer Einstieg, weniger Stürze.
Haltegriffe & Stützen
Sichere Haltemöglichkeiten an Dusche, WC und Wanne.
Klapp- oder Duschsitz
Sicheres Sitzen unter der Brause, auch bei eingeschränkter Mobilität.
Türverbreiterung
Damit Rollator oder Rollstuhl ins Bad passen.
Höhenanpassungen
WC und Waschtisch in einer alltagstauglichen Höhe.
Rutschhemmende Böden
Geprüfte Oberflächen mit guter Trittsicherheit.
So läuft der Antrag
Pflegegrad prüfen
Liegt ein Pflegegrad vor, ist eine Förderung grundsätzlich möglich. Falls noch keiner besteht, kann er beantragt werden.
Beratung & Aufmaß
Wir besprechen mit Ihnen die geplanten Maßnahmen und nehmen das Aufmaß bei Ihnen zu Hause auf.
Angebot vorbereiten
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit den geplanten Leistungen – Grundlage für den Antrag.
Antrag einreichen
Sie reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein – vor Baubeginn. Wir helfen bei der Vorbereitung der Unterlagen.
Bewilligung abwarten
Die Pflegekasse prüft. Erst nach Bewilligung sollten Sie mit dem Umbau starten.
Umbau & Auszahlung
Wir bauen um. Die Auszahlung erfolgt nach den Regeln Ihrer Pflegekasse, in der Regel nach Vorlage der Rechnung.
Wichtig: Antrag vor Baubeginn
Wenn Sie den Umbau zuerst beauftragen oder beginnen lassen und erst danach einen Antrag stellen, wird die Förderung sehr wahrscheinlich abgelehnt. Stellen Sie den Antrag bitte immer vor Beginn der Maßnahme und warten Sie die schriftliche Bewilligung ab.
Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne – ohne Druck, ohne falsche Versprechen.
Antworten zur Pflegekasse
Bekomme ich automatisch 4.180 €?
Nein. Der Betrag ist eine Obergrenze – die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe sie die Maßnahme als wohnumfeldverbessernd anerkennt.
Welche Pflegekassen kommen in Frage?
Alle gesetzlichen Pflegekassen (z. B. AOK, Barmer, TK, IKK, DAK, KKH, Knappschaft) und private Pflegeversicherungen. Zuständig ist Ihre eigene Pflegekasse.
Was kann ein KfW-Programm zusätzlich?
Die KfW fördert „altersgerechtes Umbauen“ separat – das ist nicht dasselbe wie der Pflegekassen-Zuschuss. Beide Programme können sich ergänzen, aber haben jeweils eigene Voraussetzungen. Wir verweisen Sie hier gerne weiter.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das hängt von Ihrer Pflegekasse ab – meist einige Wochen. Beginnen Sie nicht früher mit dem Umbau, auch wenn es länger dauert.
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sie können Widerspruch einlegen. In manchen Fällen helfen ergänzende Unterlagen oder eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Wir unterstützen Sie bei der Sammlung sinnvoller Belege.